Rechtzeitig Vorsorge treffen
Es ist sehr wichtig, rechtzeitig Vorsorge zu treffen, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche und Vorstellungen in bestimmten Situationen respektiert werden.
Wer aktiv im Leben steht, denkt nicht gerne darüber nach, dass man vielleicht einmal seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und auf Hilfe angewiesen ist. Dabei kann man jederzeit durch Krankheit, Unfall oder Alter in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten des Lebens nicht mehr eigenverantwortlich regeln zu können.
Wer entscheidet und handelt dann in Ihrem Sinne?
Entgegen der vielfach verbreiteten Meinung sind Familienangehörige nicht automatisch vertretungsberechtigt. Um die betreuungsbedürftige Person rechtsverbindlich zu vertreten, benötigen auch Ehegatten, Kinder, Geschwister und Eltern volljähriger Kinder eine gültige Vollmacht oder müssen vom Gericht als Betreuer bestellt sein. Auch das seit Januar 2023 geltende Ehegattennotvertretungsrecht gilt lediglich für Entscheidungen im Bereich der Gesundheitssorge und ist auf längstens sechs Monate begrenzt. Die Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sollten daher unbedingt frühzeitig und sorgfältig bedacht werden. Es ist für alle Beteiligten eine Erleichterung, wenn bereits in „guten Zeiten“ Vorsorge für den Fall der Fälle getroffen wurde.
Möglichkeiten der Vorsorge
Im Folgenden haben wir für Sie die Möglichkeiten der persönlichen Vorsorge aufgeführt.
Wir empfehlen
Um sicherzustellen, dass Ihre Vorsorgedokumente den rechtlichen Anforderungen entsprechen und Ihre individuellen Bedürfnisse abdecken, ist es sinnvoll, Rat durch die Betreuungsbehörde,
einen Betreuungsverein, Notar oder Fachanwalt einzuholen.
Je früher Sie Vorsorge treffen, desto besser können Ihre Wünsche im Ernstfall berücksichtigt werden.