Grabpflege

Friedhofsgärtnereien bieten eine Vielzahl von Serviceleistungen an,
um die Pflege und Instandhaltung eines Grabes auf einem Friedhof zu erleichtern.

Es gibt viele Gründe, warum man ein Grab nicht oder nicht mehr selbst pflegen kann oder will. Der Umzug an einen anderen Ort, die Alltagsbelastung durch Arbeit und Familie oder auch der eigene körper­liche Gesundheitszustand hindern Menschen oft an der Grabpflege.

Jahresgrabpflege

Weiterhin können Leistungen wie das Aufbringen von Grabschmuck und Gestecken zu den Totengedenktagen, die Erneuerung der Anlage nach schweren Unwettern enthalten sein. Zusätzliche Serviceleistungen können je nach Vereinbarung und Umfang des Vertrags variieren.

Weiterhin können Leistungen wie das Aufbringen von Grabschmuck und Gestecken zu den Totengedenktagen, die Erneuerung der Anlage nach schweren Unwettern enthalten sein. Zusätzliche Serviceleistungen können je nach Vereinbarung und Umfang des Vertrags variieren.

Dauergrabpflege

Bei der Dauergrabpflege wird ein Vertrag über die um­fassende Betreuung und fach­ge­rechte Pflege eines Grabes für die gesamte Nutzungszeit abge­schlossen, die übli­cher­weise 20 bis 25 Jahre beträgt. Im Gegensatz zum Jahresgrabpflegevertrag wird die gesamte Vertragssumme bei Vertragsbeginn gezahlt.

Die Bezahlung erfolgt in der Regel über eine Treuhandstelle. Diese verwaltet das einge­zahlte Geld und stellt regel­mäßig die Zahlungen an die beauf­tragte Friedhofsgärtnerei für die verein­barten Leistungen sicher. Die Treuhandstelle hat auch die Verantwortung, die ordnungs­ge­mäße Erbringung der vertrag­li­chen Leistung zu über­prüfen.
Sollte die beauf­tragte Gärtnerei nach einigen Jahren den Geschäftsbetrieb einstellen, kümmert sich die Treuhandstelle um die Regelung einer Nachfolge.

Der Umfang und Inhalt von Dauergrabpflegeverträgen sind indi­vi­duell gestaltbar. Neben einer umfas­senden und konti­nu­ier­li­chen Betreuung des Grabes können auch bestimmte Aspekte wie die Erstanlage, saisonal wech­selnde Pflanzen oder spezi­eller Grabschmuck zum Todestag oder an Totengedenktagen verein­bart werden.

Bild Friedhofsgärtner

Der Abschluss eines Dauergrabpflegevertrages entlastet die Hinterbliebenen sowohl zeit­lich als auch finan­ziell, da das Thema Grabpflege bereits im Vorfeld gere­gelt und zuver­lässig abge­si­chert ist.

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