Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Anzeigenaufträge

1. Anzeigenauftrag

Ein Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen Verlag & Marketing Fred Müller e.K. (nachfolgend „Verlag“) und dem Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder sonstiger Werbemittel (nachfolgend insgesamt „Anzeige“) in einer Publikation zum Zwecke der Verbreitung. Ein Auftrag wird erst durch schriftliche Bestätigung oder Bestätigung per E-Mail durch den Verlag rechtsverbindlich.

2. Verbreitungsgebiet, Verteilungsstellen und Auflage

Verbreitungsgebiet, Verteilungsstellen und Auflagenhöhe ergeben sich aus den Mediadaten der jeweiligen Publikation. Der Verlag weist ausdrücklich darauf hin, dass die tatsächliche Auslage und Verteilung an den genannten Verteilerstellen in der Verantwortung des jeweiligen Kooperationspartners (z. B. Kommunen, Betreuungsvereine, Seniorenvertretungen oder sonstiger Institutionen) liegt.

3. Verteilungs- und Zustellstörungen

Der Verlag übernimmt keine Gewähr für eine vollständige Verteilung oder dauerhafte Auslage der Publikationen an sämtlichen Verteilerstellen. Ansprüche wegen nicht oder nur teilweise erfolgter Auslage oder Verteilung bestehen nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Verlages.

4. Druckunterlagen

Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes sowie einwandfreier Druckunterlagen verantwortlich. Erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen werden vom Verlag unverzüglich beanstandet; der Auftraggeber ist zur Ersatzlieferung verpflichtet. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet sechs Wochen nach Veröffentlichung der Anzeige.
Kosten für die Erstellung oder Bearbeitung von Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber veranlasste erhebliche Änderungen trägt der Auftraggeber.

5. Haftung und Urheberrechte

Für den Inhalt der Anzeige ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Er haftet insbesondere dafür, dass durch die Anzeige keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber stellt den Verlag von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, insbesondere aus wettbewerbs-, urheber-, marken- oder presserechtlichen Gründen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Anzeigen auf Rechtsverstöße oder die Vereinbarkeit mit gesetzlichen Vorschriften oder Berufsordnungen zu prüfen. Eine Haftung des Verlages besteht nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

6. Korrekturabzug

Der Auftraggeber erhält vor Drucklegung einen Korrekturabzug. Für den Nachweis der Übersendung genügt die Absendung durch den Verlag; ein Zugangsnachweis ist nicht erforderlich. Der Korrekturabzug gilt als freigegeben, wenn nicht innerhalb der vom Verlag gesetzten Frist schriftlich widersprochen wird. Mündliche Änderungswünsche oder Widersprüche sind unverbindlich.

7. Druckqualität

Die Veröffentlichung erfolgt in üblicher Druckqualität im Rahmen der durch die gelieferten Druckunterlagen gegebenen technischen Möglichkeiten. Der Druck erfolgt ausschließlich im 4-Farbdruck (CMYK). Für Farbabweichungen, die drucktechnisch bedingt sind oder außerhalb des CMYK-Farbraums liegen, übernimmt der Verlag keine Gewähr.

8. Ablehnung von Anzeigen

Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn deren Inhalt gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Bereits geleistete Zahlungen werden im Falle einer Ablehnung erstattet, sofern die Anzeige noch nicht veröffentlicht wurde. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

9. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, soweit nichts anderes geregelt ist. Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber innerhalb von drei Wochen nach Kenntnisnahme oder möglicher Kenntnisnahme schriftlich anzuzeigen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelanzeige, gelten die Leistungen als genehmigt. Schadensersatzansprüche wegen nachträglicher Unmöglichkeit oder mangelhafter Veröffentlichung sind, soweit gesetzlich zulässig, auf die Höhe des Anzeigenentgelts beschränkt.

10.Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Anzeigenauftrages verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht zur Vertragsabwicklung erforderlich ist. Eine Verarbeitung in Drittländern findet nicht statt. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 13 DSGVO können hier abgerufen werden.

11. Veröffentlichung in digitalen Medien

Der Verlag ist berechtigt, die in der Printpublikation veröffentlichten Anzeigen zusätzlich in digitalen Medien des Verlages zu veröffentlichen, insbesondere in E-Paper, Apps oder Online-Ausgaben. Die digitale Veröffentlichung erfolgt für den Zeitraum der Veröffentlichung der Printausgabe oder entsprechend der jeweiligen technischen Bereitstellung.

12. Vergütung

Der Auftraggeber schuldet das vereinbarte Anzeigenentgelt. Die Rechnungsstellung erfolgt mit Übersendung des Belegexemplars. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kündigt der Auftraggeber den Auftrag oder tritt er aus Gründen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, vom Vertrag zurück, kann der Verlag pauschalen Aufwendungsersatz verlangen:

  • 50 % der vereinbarten Vergütung bei Vertragsbeendigung vor Übersendung des Korrekturabzuges,
  • 100 % der vereinbarten Vergütung nach Übersendung des Korrekturabzuges.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Verlag kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

13. Höhere Gewalt und Leistungsstörungen

Kann die Veröffentlichung der Anzeige infolge höherer Gewalt, Streik, behördlicher Maßnahmen, technischer Störungen oder sonstiger vom Verlag nicht zu vertretender Umstände ganz oder teilweise nicht erfolgen, entstehen hieraus keine Ansprüche gegen den Verlag.
Der Verlag ist berechtigt, die Veröffentlichung nach Wegfall des Leistungshindernisses nachzuholen, soweit dies wirtschaftlich und organisatorisch zumutbar ist.

14. Nutzungsrechte an gestalteten Anzeigen

Soweit der Verlag gestalterische Leistungen für den Auftraggeber erbringt, verbleiben sämtliche urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte beim Verlag, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

Eine Weiterverwendung der durch den Verlag erstellten Gestaltung außerhalb der beauftragten Veröffentlichung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verlages.

15. Schlussbestimmungen

Nebenabreden sowie Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Verlages.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 1. Januar 2026