Vorsorge für den Todesfall

Niemand beschäf­tigt sich gerne mit dem eigenen Tod. Dennoch ist es wichtig, recht­zeitig Vorsorge zu treffen, um seinen Hinterbliebenen unnö­tige Belastungen zu ersparen.

Ange­hörige sind oft über­for­dert, mit dem Tod eines geliebten Menschen umzu­gehen. Deshalb ist es rat­sam, darüber nach­zu­denken, wie Sie Vorsorge treffen können. Damit Sie einmal so Abschied nehmen, wie es Ihren eigenen Vorstellungen entspricht. Mit einer Bestattungsverfügung können Sie Angehörige entlasten und Wünsche für Ihre Bestattung formulieren.

Was muss man bei einer Bestattungsverfügung beachten?

In der Bestattungsverfügung legen Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen zur Art und Weise der Bestattung (Bestattungsart, Trauerfeier, Blumen etc.) fest, um Ihren letzten Willen auch bei der eigenen Bestattung verwirk­li­chen zu können. Der Gesetzgeber stellt vergleichs­weise geringe Anforderungen an die Form der Bestattungsverfügung. Damit keine Zweifel an der Echtheit des Dokuments aufkommen, sollte sie am besten hand­schrift­lich verfasst werden. Alternativ kann ein Formular verwendet werden, das Sie auch hier herun­ter­laden können. Das Datum und die eigene Unterschrift unter der Bestattungsverfügung dürfen nicht fehlen. Eine nota­ri­elle Beglaubigung kann sinn­voll sein, eine Pflicht dazu besteht jedoch nicht.

Es ist wichtig, Ihre Bestattungsverfügung mit Ihren engsten Angehörigen oder einer Vertrauensperson zu bespre­chen, damit diese über Ihre Wünsche infor­miert sind. Sorgen Sie dafür, dass die Bestattungsverfügung im Falle Ihres Todes schnell gefunden wird. Ein guter Ort ist etwa ganz vorn im Ordner mit Ihren persön­li­chen Versicherungs- und Rentenunterlagen. Sie können die Bestattungsverfügung auch an eine Person über­geben, die zeitnah von Ihrem Tod erfahren wird (Kinder, gute Freunde, lang­jäh­rige Nachbarn etc.). Daneben können weitere Ausfertigungen beim zustän­digen Pfarramt, der Friedhofsverwaltung oder auch bei dem gewünschten Bestattungsunternehmen hinter­legt werden.

Wenn Sie neben den orga­ni­sa­to­ri­schen Dingen auch die Finanzierung der Bestattung vorab regeln möchten, emp­fiehlt sich der Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrages. Dieser setzt auf die Bestattungsverfügung auf und regelt darüber hinaus auch den finan­zi­ellen Teil. Vorsorgeverträge werden direkt mit einem Bestattungsunternehmen geschlossen.

Das Formular für eine Bestattungsverfügung können Sie hier herun­ter­laden.

Kurzinfo

Wenn keine Willenserklärung in Form einer Bestattungsverfügung vorliegt, entscheiden die Angehörigen über die Art und Durchführung der Bestattung. Grundlage dafür ist die Bestattungspflicht. Bei einem Todesfall müssen die Bestattungspflichtigen dafür sorgen, dass die Beisetzung durch­ge­führt wird. Diese Bestattungspflicht liegt nach den Bestattungsgesetzen der Bundesländer bei den nächsten voll geschäfts­fä­higen Angehörigen und ist vom Erbrecht und von der Kostentragungspflicht zu trennen. 

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