Vorsorge für den Todesfall

In unserer heutigen Gesellschaft ist der Tod oft ein Tabuthema. Über das Sterben und die nachfolgende Bestattung spricht man sehr selten. Man verdrängt und verleugnet jeden Gedanken daran. Darum sind Angehörige oft überfordert, mit dem Tod eines geliebten Menschen umzugehen. 

Dennoch ist es ratsam, einmal über dieses unver­meid­liche Thema der eigenen Bestattung nach­zu­denken. Darüber, wie Sie Vorsorge treffen können, die letzten Dinge zu regeln. Damit Sie einmal so Abschied nehmen, wie es Ihren eigenen Vorstellungen entspricht und wie Sie Ihrer Familie die seeli­schen und finan­zi­ellen Nöte nehmen können, die ein solcher Abschied mit sich bringt.

Die Bestattungsverfügung

Mit einer Bestattungsverfügung können Sie Angehörige entlasten und Wünsche für Ihre Bestattung formu­lieren. In der Bestattungsverfügung legen Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen zur Art und Weise der Bestattung (Bestattungsart, Trauerfeier, Blumen etc.) fest, um Ihren letzten Willen auch bei der eigenen Bestattung verwirk­li­chen zu können. An eine Bestattungsverfügung stellt der Gesetzgeber geringe Anforderungen. Eine Bestattungsverfügung sollte am besten hand­schrift­lich verfasst werden, um keine Zweifel an der Echtheit des Dokuments aufkommen zu lassen. Alternativ kann ein Formular, wie hier auf unserem Portal für die Vorsorge verwendet werden. Das Datum und die eigene Unterschrift unter der Bestattungsverfügung dürfen nicht fehlen.

Es kann sinn­voll sein, die Verfügung nota­riell beglau­bigen zu lassen. Eine Pflicht dazu besteht nicht. Eine Alternative zur nota­ri­ellen Beglaubigung ist der eigene Hausarzt. Wenn der Hausarzt die Bestattungsverfügung unter­schreibt, ist das zwar recht­lich nicht mit einer Beglaubigung gleich­zu­setzen. Die Unterschrift gibt aber einen deut­li­chen Hinweis, dass es sich tatsäch­lich um Ihren Willen handelt. Sorgen Sie dafür, dass die Bestattungsverfügung im Falle Ihres Todes schnell und sicher gefunden wird. Zusätzlich sollten Sie Ihre Angehörigen darüber infor­mieren, wo Sie die Verfügung hinter­legen. Ein guter Ort ist beispiels­weise ganz vorn im Ordner mit Ihren persön­li­chen Versicherungs- und Rentenunterlagen. Sie können die Bestattungsverfügung auch einer Vertrauensperson über­geben, die zeitnah von Ihrem Tod erfahren wird (Kinder, gute Freunde, lang­jäh­rige Nachbarn etc.). Daneben können weitere Ausfertigungen beim zustän­digen Pfarramt, der Friedhofsverwaltung oder dem gewünschten Bestattungsunternehmen hinter­legt werden.

Wenn Sie neben den orga­ni­sa­to­ri­schen Dingen auch die Finanzierung der Bestattung vorab regeln möchten, empfiehlt sich der Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrages. Dieser setzt auf die Begräbnisverfügung auf und regelt darüber hinaus auch den finan­zi­ellen Teil. Vorsorgeverträge werden direkt mit einem Bestattungsunternehmen geschlossen.

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