Der Bestattungsvorsorgevertrag

Bei einem Bestattungsvorsorgevertrag handelt es sich um eine schriftliche Vereinbarung, die Ihre individuellen Wünsche rund um Ihre Beerdigung zum Inhalt hat.
Ein Bestattungsvorsorgevertrag wird direkt mit einem Bestattungsinstitut abgeschlossen. Praktisch alle Bestattungsunternehmen bieten neben einer individuellen Beratung solche Vorsorgeverträge an. Dieser mit dem Bestattungsunternehmen geschlossene Vertrag ist nach dem Bestattungsrecht verbindlich und behält über den Tod hinaus seine Gültigkeit. Hinterbliebene haben daher nicht die Möglichkeit, Änderungen vorzunehmen.
Generell werden im Vertrag zwei Teilbereiche schriftlich fixiert. Der erste Teil widmet sich den persönlichen Wünschen für die eigene Bestattung. Daher ist alles, was in diesem Bereich schriftlich festgelegt wird, eine Frage der persönlichen Wünsche und des Budgets, das für diese zur Verfügung steht.
Der zweite Teil regelt die Bestattungskosten bzw. die Beitragszahlungen, die die Dienstleistungen für die eigene Bestattung decken. Hier werden die einzelnen Kosten für Sarg, Trauerrede, Musik, Blumenschmuck festgelegt. Wichtig ist, dass die Kosten transparent dargestellt werden und eine Gesamtsumme inklusive aller Leistungen genannt wird. Das Bestattungsunternehmen sollte so kalkulieren, dass Preissteigerungen über die Jahre möglichst abgefedert werden.
Absicherung der Kosten
Die für die Kosten notwendige Summe können Sie auf einem Treuhandkonto hinterlegen, wie sie z.B. der Verband unabhängiger Bestatter (VuB), der Bundesverband der Deutschen Bestatter (BDB) oder das Deutsche Institut für Bestattungskultur (DIB) anbieten. Das Geld gilt dort als zweckbestimmte Bestattungsvorsorge. Sofern der Betrag angemessen ist, hat das Sozialamt keinen Zugriff darauf.
Eine weitere Option ist die Sterbegeldversicherung. Sie empfiehlt sich vor allem für jüngere Menschen. Hier werden monatlich Beträge in eine Sterbegeldversicherung eingezahlt, die im Todesfall ausbezahlt wird.