Der Bestattungsvorsorgevertrag

Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag lassen sich zu Lebzeiten alle Details
einer Beisetzung und deren Bezahlung regeln.

Ein Bestattungsvorsorgevertrag wird direkt mit einem Bestattungsinstitut abge­schlossen. Praktisch alle Bestattungsunternehmen bieten neben einer indi­vi­du­ellen Beratung solche Vorsorgeverträge an. Dieser mit dem Bestattungsunternehmen geschlos­sene Vertrag ist nach dem Bestat­tungsrecht verbind­lich und behält über den Tod hinaus seine Gültigkeit. Hinterbliebene haben daher nicht die Möglichkeit, Änderungen vorzunehmen.

Generell werden im Vertrag zwei Teilbereiche schrift­lich fixiert. Der erste Teil widmet sich den persön­li­chen Wünschen für die eigene Bestattung. Daher ist alles, was in diesem Bereich schrift­lich fest­ge­legt wird, eine Frage der persön­li­chen Wünsche und des Budgets, das für diese zur Verfügung steht. Der zweite Teil regelt die Bestattungskosten bzw. die Beitragszahlungen, die die Dienstleistungen für die eigene Bestattung decken. Hier werden die einzelnen Kosten für Sarg, Trauerrede, Musik, Blumenschmuck festge­legt. Wichtig ist, dass die Kosten trans­pa­rent darge­stellt werden und eine Gesamtsumme inklu­sive aller Leistungen genannt wird. Das Bestattungsunternehmen sollte so kalku­lieren, dass Preissteigerungen über die Jahre möglichst abge­fe­dert werden.

Absicherung der Kosten

Den für die Bestattungskosten notwen­digen Betrag kön­nen Sie auf einem Treuhandkonto hinter­legen, wie sie z. B. der Verband unab­hän­giger Bestatter (VuB), der Bundesverband der Deutschen Bestatter (BDB) oder das Deutsche Institut für Bestattungskultur (DIB) anbieten. Das Geld gilt dort als zweck­be­stimmte Bestattungsvorsorge. Sofern der Betrag ange­messen ist, hat das Sozialamt keinen Zugriff darauf.

Eine weitere Option ist die Sterbegeldversicherung, in die monat­liche Beiträge einge­zahlt werden. Die Versicherungssumme wird im Todesfall an die einge­setzte Bezugsperson ausbezahlt.

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