Landratsamt Enzkreis | Betreuungsbehörde


Landratsamt Enzkreis
Gesundheitsamt/Betreuungsbehörde

Bahnhofstr. 28
75172 Pforzheim

Tel. 07231 308‑9340 (Buchstaben A–G)
Tel. 07231 308‑9779 (Buchstaben H–K)
Tel. 07231 308‑9791 (Buchstaben L–Sch, T)
Tel. 07231 308‑9422 (Buchstaben S, St, U–Z)

Diese Adresse ist auch in unserer regionalen Vorsorgemappe Enzkreis und Stadt Pforzheim zu finden.

Aufgabe der Betreuungsbehörde ist es, im Rahmen eines laufenden betreuungsgerichtlichen Verfahrens u. a. eine geeignete Betreuungsperson (z. B. Familienangehöriger, ggf. externe Person) zu finden und deren Eignung zu prüfen. Ferner soll die Betreuungsbehörde den notwendigen Umfang der rechtlichen Betreuung ermitteln. Dabei ist den Persönlichkeitsrechten und den Wünschen der betroffenen Person Geltung zu verschaffen. Während des laufenden Verfahrens arbeitet die Betreuungsbehörde eng mit dem zuständigen Betreuungsgericht zusammen.

Eine weitere Aufgabe der Betreuungsbehörde ist es, über Vorsorgevollmachten sowie weitere betreuungsrechtliche Verfügungen zu informieren. Die örtliche Betreuungsbehörde kann die Unterschrift unter einer Vorsorgevollmacht öffentlich beglaubigen.