Landratsamt Alb-Donau-Kreis | Betreuungsbehörde


Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Betreuungsbehörde
Schillerstraße 30
89077 Ulm
Telefon 0731 185‑4425, 185‑4404, 185‑4478

Diese Adresse ist auch in der regio­nalen Vorsorgemappe Alb-Donau-Kreis zu finden.

Aufgabe der Betreuungsbehörde ist es, im Rahmen eines laufenden betreu­ungs­ge­richt­li­chen Verfahrens u. a. eine geeig­nete Betreuungsperson (z. B. Familienangehöriger, ggf. externe Person) zu finden und deren Eignung zu prüfen. Ferner soll die Betreuungsbehörde den notwen­digen Umfang der recht­li­chen Betreuung ermit­teln. Dabei ist den Persönlichkeitsrechten und den Wünschen der betrof­fenen Person Geltung zu verschaffen. Während des laufenden Verfahrens arbeitet die Betreuungsbehörde eng mit dem zustän­digen Betreuungsgericht zusammen.

Eine weitere Aufgabe der Betreuungsbehörde ist es, über Vorsorgevollmachten sowie weitere betreu­ungs­recht­liche Verfügungen zu infor­mieren. Die örtliche Betreuungsbehörde kann die Unterschrift unter einer Vorsorgevollmacht öffent­lich beglaubigen.